Gewässerunterhaltung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Gewässer sind wichtiger Bestandteil unserer Natur und Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen. Sie werden aber auch von den Menschen schon immer genutzt – zur Trinkwassergewinnung, als Transportweg, zur Energieerzeugung, zur Abwasserentsorgung, zur Freizeitgestaltung und vieles mehr. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und die Wassergesetze der Länder sorgen dafür, dass Schutz und Nutzung der Gewässer in Einklang miteinander gebracht werden. Als Gewässer im Sinne des WHG gelten alle Bäche Flüsse und Seen, das Grundwasser und die Küstengewässer.


    Die Fließgewässer werden dabei nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung eingeteilt in:


    Gewässer I. Ordnung (z. B. Rhein und Mosel)

    Gewässer II. Ordnung (Gewässer mit erheblicher wasserwirtschaftlicher Bedeutung)

    Gewässer III. Ordnung (alle anderen Gewässer)


    In Rheinland-Pfalz sind die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung. In Ausführung dieser Unterhaltungspflicht betreut der Landkreis Mayen-Koblenz Gewässerläufe auf einer Gesamtstrecke von etwa 140 Kilometer:


    • Nette und Krufter Bach ca. 76 Kilometer
    • Elzbach ca. 34 Kilometer
    • Brohlbach ca. 2 Kilometer
    • Sayn- und Brexbach ca. 21 Kilometer.


    Hauptaufgabe der Gewässerunterhaltung ist es, die Gewässer und Talauen so zu entwickeln, dass sie ihre natürlichen Funktionen wieder erfüllen können:


    • Lebensräume für eine vielfältige Pflanzen- und Tierwelt zu sein,
    • Wanderbarrieren für Fische und Kleinstlebewese zu beseitigen oder umzugestalten (Wiederherstellung der Durchgängigkeit),
    • Biotope in der Landschaft zu vernetzen,
    • den Wasser- und Stoffrückhalt in Auen und Einzugsgebieten zu erhöhen (Hoch- und Niedrigwasservorsorge),
    • die Bach-, Fluss- und Auenlandschaften zu erhalten, aufzuwerten und zu reaktivieren,
    • das Landschaftsbild zu bereichern und
    • den Menschen Erholung zu bieten.


    Die Gewässerunterhaltung muss sich an den Bewirtschaftungszielen (Verschlechterungsverbot des ökologischen und chemischen Zustands, Erreichung des guten ökologischen und chemischen Zustands) ausrichten. Sie muss den Anforderungen entsprechen, die im Maßnahmenprogramm an die Gewässerunterhaltung gestellt sind. 


    Maßstab für die Gewässerunterhaltung ist der wasserwirtschaftlich ordnungsgemäße Wasserabfluss des Gewässers, der sich in der Regel durch die Ausdehnung bei der Mittelwasserführung (Normalwasserabfluss) ergibt, nicht der naturbedingte Ausnahmefall des über die Ufer tretenden Gewässers. 


    Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wird die untere Wasserbehörde von ehrenamtlichen Bachpaten unterstützt.


    Für die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung sind die kreisfreien Städte, die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden zuständig. Die Kreisverwaltung kann in Beratungsfunktion tätig werden.

  • Zuständige Stelle

    Team "Gewässerunterhaltung"

    Tel.: 0261/108-506
    Tel.: 0261/108-349

    E-Mail: gewaesserunterhaltung@kvmyk.de