Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzTeam "Außerschulische Nutzung"
Tel.: 0261/108-522
E-Mail: ausserschulische_Nutzung@kvmyk.de
Rechtsgrundlage
Die Nutzung der Sportstätte richtet sich nach kommunalen Satzungen in Verbindung mit: